6. Deutsch-Französischer Ministerrat - Hochgeschwindigkeitsverbindung Paris - Ostfrankreich - Südwestdeutschland (POS)

- 6. Deutsch-Französischer Ministerrat -

Hochgeschwindigkeitsverbindung Paris - Ostfrankreich - Südwestdeutschland (POS)

Die Regierungen Deutschlands und Frankreichs begrüßen die erzielten Fortschritte bei der Verknüpfung von TGV-Est und ICE bis 2007 gemäß der Vereinbarung von La Rochelle.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee und sein französischer Amtskollege Dominique Perben haben, gemeinsam mit ihren Amtskollegen für Auswärtiges, den Ministern Frank-Walter Steinmeier und Philippe Douste-Blazy, im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrates am 14. März 2006 in Berlin ein Abkommen zum Bau einer neuen Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl unterzeichnet. Die Arbeiten für dieses wichtige Verbindungsprojekt zwischen den Hochgeschwindigkeitsnetzen beider Länder sollen bis 2010 abgeschlossen sein.

Die neue zweigleisige Rheinbrücke wird das vorhandene eingleisige Bauwerk ersetzen und künftig mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h befahrbar sein. Dieses Projekt ist neben dem Ausbau des Bahnhofs Kehl sowie dem Anschluss bei Appenweier Teil der generellen Streckenertüchtigung zwischen dem Rhein und Appenweier, die bis 2010 erfolgen soll.

Durch dieses Abkommen haben die beiden Länder die Bedingungen für einen zügigen Neubau der Kehler Brücke festgelegt. Hierfür sind Investitionen in Höhe von 23 Millionen Euro vorgesehen. Beide Staaten begrüßen, dass die DB Netz AG mit den Planungen begonnen und die notwendigen Schritte unternommen hat, damit die Bauarbeiten in 2007 aufgenommen können. Eine besondere deutsch-französische Arbeitsgruppe, die aus Vertretern beider Regierungen, der Bahnen und der zuständigen Aufsichtsbehörden besteht, wird die Planungs- und Bauphase begleiten.

Darüber hinaus beabsichtigt Deutschland, die Strecke durch das Saarland (Nordast in Richtung Frankfurt) bis Ende 2007 auszubauen. Frankreich wird den ersten Bauabschnitt des TGV-Est (Paris - Baudrecourt) im Juni 2007 in Betrieb nehmen und hat die Absicht, mit den Arbeiten für den zweiten Abschnitt (Baudrecourt - Straßburg) bereits 2008 zu beginnen.

Zudem haben sich beide Seiten in enger Abstimmung und nach eingehender Prüfung der Versuchsergebnisse in beiden Ländern grundsätzlich über die Voraussetzungen für die Zulassung des deutschen ICE3 in Frankreich und der französischen TGV-Züge in Deutschland geeinigt, um beiden Zügen eine uneingeschränkte Befahrung aller betreffenden Strecken zu ermöglichen.

Zu diesem Anlass haben die Minister allgemein begrüßt, dass eine Klassifizierung der französischen und deutschen technischen Vorschriften und Regelungen für konventionelle Lokomotiven im Hinblick auf eine gegenseitige Anerkennung durchgeführt worden ist. Die beiden Minister fordern ihre jeweiligen nationalen Behörden für Eisenbahnsicherheit (EBA und EPSF) auf, diese Regeln in beiden Staaten anzuwenden. Hierdurch wird der Aufwand für die gegenseitige Zulassung deutlich vermindert. Die Minister sind der Auffassung, dass dieses Verfahren ein Modell für ganz Europa darstellt

Im Übrigen ist geplant, zunächst den Nordast der POS-Strecke mit dem neuen europäisch genormten Zugleit- und Sicherungssystem ETCS auszustatten, welches im Rahmen der Richtlinie 96/48 zur Interoperabilität der Eisenbahnen für neue Hochgeschwindigkeitsschienenstrecken in der Europäischen Union vorgesehen ist.

Schließlich fordern die Regierungen Deutschlands und Frankreichs die betroffenen Bahnunternehmen auf schnellstmöglich ein leistungsfähiges, grenzüberschreitendes Servicekonzept für diese Schnellbahnverbindung zu entwickeln, das dem Mobilitätsbedarf zwischen beiden Ländern entspricht.





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