Akte des VII Deutsch-Französischer Ministerrat

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Akte des 7. Deutsch-Französischen Ministerrats, der in Paris am Elyseepalast stattfindet..

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Inhaltsverzeichnis :

  1. Initiative "Integration und Chancengleichheit"
  2. Institutionelle Zusammenarbeit der Auswärtigen Dienste Frankreichs und Deutschlands
  3. Erbschaften und Schenkungen
  4. Gemeinsame deutsch-französische Ermittlungsgruppen
  5. Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Biometrie, BIODEV II-Versuche
  6. Deutsch-französische Zusammenarbeit im Forstsektor in Zentralafrika
  7. Europäisches Lufttransportkommando
  8. Forum zur Finanzierung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit am 14. Dezember 2006 in Straßburg
  9. Stärkung der europäischen grenzpolizeilichen Zusammenarbeit
  10. Die Förderung von wissenschaftlicher Exzellenz in Deutschland und Frankreich

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Initiative "Integration und Chancengleichheit"

1. Sachstand

Anlässlich des 6. Deutsch-Französischen Ministerrats haben der französische Staatspräsident und die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland einen ehrgeizigen und innovativen Prozess der Zusammenarbeit zur besseren Integration von Jugendlichen in unseren beiden Ländern eingeleitet, der von den Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit, Frau Colonna und Herrn Gloser, und den Staatsministern für Chancengleichheit, Frau Böhmer und Herrn Begag, koordiniert wird.

Diese Initiative steht in der Tradition der deutsch-französischen Zusammenarbeit, die für die Öffnung gegenüber dem Partner wirbt. Sie fügt sich in die gemeinsamen Anstrengungen ein, die darauf gerichtet sind, die Jugend unserer Länder besser miteinander bekannt zu machen und ihr neue Perspektiven zu eröffnen, indem sie ihre Mobilität unter Bezugnahme auf die Ideale der europäischen Vereinigung fördert. Dieses gemeinsame Engagement ist ein deutliches Zeichen dafür, wie sehr sich unsere Länder dafür einsetzen, dass unsere Jugendlichen, insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund, in beruflicher, sozialer und kultureller Hinsicht klare und sichere Zukunftsperspektiven erhalten, die ihnen persönliche Entfaltung, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen, kulturellen oder familiären Hintergrund ermöglichen. Die Achtung der Vielfalt in der Gesellschaft ist eine Errungenschaft in unseren beiden Ländern, die wir gegen Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus verteidigen. Beide Länder haben die gesetzlichen Grundlagen für die Gewährleistung der Chancengleichheit geschaffen, was die Einrichtung von Agenturen zur Bekämpfung von Diskriminierung einschließt.

Diese Initiative hat eine wichtige europäische Dimension: Wir möchten die Erkenntnisse aus unserer integrationspolitischen Zusammenarbeit dazu nutzen, den europäischen Dialog auf diesem Gebiet weiter zu entwickeln. Frankreich und Deutschland ist daran gelegen, dass im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft und des Europäischen Jahres der Chancengleichheit 2007 konkrete Vorschläge gemacht werden.

2. Initiativen

Für diesen Dialog wurde bereits ein Rahmen geschaffen: Durch die Konferenz über gute Praxisbeispiele im Bereich Integration und Chancengleichheit, die im Juli vom Deutsch-Französischen Institut Ludwigsburg veranstaltet wurde, konnte ein dauerhafter Diskussions- und Konsultationsprozess in Gang gesetzt werden und eine Vielzahl lokaler, nationaler und bilateraler Akteure miteinander in Kontakt treten.

Unter der Schirmherrschaft des Deutsch-Französischen Jugendwerks treffen sich deutsche und französische Jugendliche, darunter auch Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld oder mit Migrationshintergrund, im Vorfeld des deutsch-französischen Ministerrates, um sich zu Fragen der Integration und Chancengleichheit auszutauschen. Sie tragen die Schlussfolgerungen dieses Treffens der Bundeskanzlerin und dem Staatspräsidenten im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrats vor.

Auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen gehen in diese Richtung: So wurden auf dem am 15. September in Evian stattfindenden "15. Evian-Treffen" deutscher und französischer Unternehmerinnen und Unternehmer die Themen Integration und Chancengleichheit angesprochen. Das DFJW veranstaltete ein Seminar zum integrationspolitischen Erfahrungsaustausch zwischen den Hauptstadtregionen Berlin und Île-de-France. Die Freundschaftsgruppe Senat-Bundesrat befasste sich auf ihrem Treffen vom 5. bis 7. Oktober mit Fragen der Integration und Chancengleichheit, ebenso wie die deutsch-französische Gruppe von Parlamentarierinnen und Parlamentariern auf ihrem Treffen am 5 und 6. Oktober. Am 19. Januar 2007 wird sich der Wirtschafts- und Sozialrat in Paris auf der zweiten Jahreskonferenz der französischen und deutschen Organisationen aus Wirtschaft und Gesellschaft ebenfalls mit Fragen der Integration und der Chancengleichheit befassen. Die Deutsch-Französische Hochschule widmet ihre Sommeruniversität im nächsten Jahr der Forschung zu diesem Themenbereich.

3. Perspektiven

Diese Initiative besitzt ein großes Innovationspotenzial, indem sie im gemeinsamen Gedankenaustausch auch die Unterschiede konsequent nutzt, die zwischen unseren beiden Ländern in der Einwanderungs-, Integrations-, Nationalitäten-, Stadtentwicklungs-, Kommunal- und Bildungspolitik, in den Bereichen Sport und Kultur sowie bei der Rolle der Zivilgesellschaft bestehen.

Bereits jetzt erscheinen folgende Zielrichtungen besonders vielversprechend :

- Medien : Nutzung des pädagogischen Potenzials des Fernsehens und seiner Funktion als Vermittler von Vielfalt, Darstellung der Lebenswege von Einwanderinnen und Einwanderern in der Berichterstattung, Schwerpunkt auf beispielhaften Karrieren, welche die Vielfalt unserer Gesellschaften widerspiegeln

- Förderung des Hochschulzugangs : Förderung des Hochschulzugangs, insbesondere zu Spitzenuniversitäten für Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld in unseren beiden Ländern und auf europäischer Ebene

- Berufliche Bildung : Besondere Anstrengungen um die Chancengleichheit im Bereich der beruflichen Bildung zu gewährleisten, insbesondere unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Deutsch-Französischen Sekretariats in Saarbrücken. In diesem Zusammenhang findet ein Workshop des BMBF am 30.11.2006 in Berlin statt, der gemeinsam mit dem französischen Erziehungs- und dem französischen Arbeitsministerium durchgeführt wird. Auf europäischer Ebene haben sich Frankreich und Deutschland konkret dafür eingesetzt, die Zahl der Mobilitätsstipendien für Auszubildende und Studierende im neuen EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen ab 2007 signifikant zu erhöhen.

- Stadtentwicklung : Um der sozialen und räumlichen Polarisierung in den Städten entgegen zu wirken, tauschen sich Frankreich und Deutschland regelmäßig über Fragen der Stadtentwicklung aus, so auch über die Programme und Projekte zur sozialen Stadt. Im Dezember 2006 wird in Reims ein hochrangiges deutsch-französisches Seminar zum Stadtumbau veranstaltet, bei dem auch soziale Aspekte eine Rolle spielen.

- Deutsch-Französischer Freiwilligendienst : Ausbau der Brücken zwischen den deutschen und den französischen Freiwilligenprogrammen, um ein spezifisch deutsch-französisches Freiwilligenmodellprojekt für Jugendliche zu erproben.

- Charta der Vielfalt : Ausdehnung der Initiative auf Deutschland, durch die Anpassung der Charta auf deutsche Verhältnisse und deren Unterzeichnung durch deutsche Großunternehmen im Laufe des Monats Dezember 2006.

- Eine besondere Gewichtung von Projekten für junge Frauen, die u.a. im Bereich des Sports die Chancengleichheit fördern.

Deutschland und Frankreich werden auf der Grundlage dieses Dialogs und im Geist des europäischen Jugendpaktes gemeinsam mit unseren europäischen Partnern konkrete Vorschläge und Veranstaltungen im Rahmen des europäischen Jahres der Chancengleichheit vorstellen.


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Institutionelle Zusammenarbeit der Auswärtigen Dienste Frankreichs und Deutschlands

1. Sachstand

Das französische Außenministerium und das Auswärtige Amt arbeiten seit langem auf institutioneller Ebene eng zusammen, was durch kontinuierliche personelle und strukturelle Annäherung das Zusammenwirken der deutschen und der französischen Diplomatie vorantreibt und so die Ausarbeitung gemeinsamer Beiträge beider Länder auf europäischer wie auf internationaler Ebene fördert.

Unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg dieses Austauschs wie für eine effiziente alltägliche Zusammenarbeit der Auslandsvertretungen beider Ministerien sind die vor mehreren Jahren im sehr wichtigen Ausbildungsbereich eingeleiteten Bemühungen, die zum Erfahrungsaustausch und zur Entstehung einer gemeinsamen diplomatischen Kultur beitragen sollen. Besondere Schwerpunkte stellten das Erlernen der Partnersprache sowie die jungen Diplomaten dar, die von nun an zu Beginn ihrer Laufbahn ein mehrwöchiges Pflichtpraktikum im Partnerland absolvieren müssen.

2. Perspektiven und konkrete Initiativens

Verschiedene Ereignisse des laufenden Jahres veranschaulichen besonders gut, wie vielfältig und wirksam die Zusammenarbeit unserer beiden diplomatischen Dienste ist, der beim 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Elysee-Vertrags im Januar 2003 ein neuer Impuls verliehen wurde :

2.1 Beide Minister haben am Rande des Deutsch-Französischen Ministerrats vom 12. Oktober 2006 ein "Rahmenabkommen über die gemeinsame Unterbringung diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen" unterzeichnet, das die Bemühungen beider Ministerien um beiderseitige Nutzung ihrer Ressourcen im Ausland erleichtern wird. Mit diesem Rahmenabkommen werden die Verfahren zur Einrichtung und zum Betrieb deutsch-französischer Auslandsvertretungen geregelt und somit die Verwirklichung diesbezüglicher Projekte aktuell und in Zukunft vereinfacht. Ausgehend von den in Kap Verde (1997-2001), Malawi, Kasachstan (zusammen mit unseren britischen Partnern), Bosnien-Herzegowina (Banja Luka) und Montenegro gesammelten positiven Erfahrungen haben beide Außenminister anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrats vom 26. Oktober 2004 eine Liste gemeinsamer Unterbringungsvorhaben gebilligt, die seither durch neue Projekte ergänzt wurde. Die ersten nunmehr ausgereiften Projekte sollen in naher Zukunft in die operative Phase eintreten, so dass schon bald die Eröffnung gemeinsamer Botschaftsgebäude in Mosambik und Bangladesch und einer gemeinsamen Visastelle in Jaunde (Kamerun) zu erwarten ist.

Auf kulturellem Gebiet gab es ebenfalls erfolgreiche Pilotprojekte gemeinsamer Unterbringung von französischen Kulturinstituten oder Alliances françaises und Goethe-Instituten, Goethe-Zentren oder deutschen Kulturgesellschaften in Ramallah (palästinensische Gebiete), Palermo, Porto, Glasgow, Lahore (Pakistan) und Santa Cruz de la Sierra (Bolivien). Auf der Grundlage der bereits erzielten Fortschritte sind wir entschlossen, schnellstmöglich ein Deutsch-Französisches Kulturzentrum in Moskau einzurichten. Ferner soll demnächst ein Projekt in Kampala (Uganda) anlaufen, und weitere, mehrere Kontinente betreffende Projekte werden zurzeit geprüft.

Außerdem sollte eine systematische Abstimmung über die jeweiligen Entwicklungen deutscher und französischer Netzwerke im Ausland dem Prozess der gemeinsamen Unterbringung, der einen Multiplikator für Einfluss und Sichtbarkeit unserer Auslandsvertretungen darstellt, neue Impulse verleihen und gleichzeitig zu substanziellen Gewinnen an Ressourcen und einer Verbesserung unserer Dienstleistungskapazitäten gegenüber den Nutzern insbesondere im Konsularbereich führen.

2.2 Beide Ministerien begehen feierlich das 20-jährige Bestehen des Diplomatenaustauschs zwischen Deutschland und Frankreich, der von den gemeinschaftlichen Bemühungen zur Schaffung einer gemeinsamen diplomatischen Kultur zeugt.

Der 1986 ins Leben gerufene deutsch-französische Diplomatenaustausch, der eine Vorreiterrolle im öffentlichen Dienst beider Länder spielt, ist ein wichtiger, quantitativ wie qualitativ fortwährend ausgebauter Beitrag zum Zusammenwachsen der diplomatischen Dienste unserer beiden Länder. Bisher haben mehr als vierzig Diplomaten beider Länder Gelegenheit gehabt, im Rahmen von nunmehr durchschnittlich zweijährigen Aufenthalten in den Dienststellen des Partnerlands zu arbeiten.

Seit September 2006 nehmen beide Ministerien jeweils fünf Mitarbeiter des Partnerlands auf verschiedenen hierarchischen Ebenen - sogar in den Ministerbüros und bei den Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit - und in unterschiedlichen Bereichen auf. Die in diesem Rahmen gewonnenen Erfahrungen haben u.a. zur Schaffung neuer Austauschprogramme mit den anderen EU-Mitgliedstaaten beigetragen. Im Hinblick auf die zeitliche Nähe der deutschen und der französischen EU-Ratspräsidentschaft 2007/2008 gewinnt diese Zusammenarbeit noch mehr an Bedeutung.

2.3 Die abgestimmte Vorbereitung und die gemeinsame Teilnahme von Philippe Douste-Blazy und Frank-Walter Steinmeier an der französischen (28. August 2006 in Paris) und der deutschen Botschafterkonferenz (4. September 2006 in Berlin) war eine Premiere. Durch dieses Zeichen gegenseitigen Vertrauens wurden die enge Verbundenheit beider Ministerien und die enge Abstimmung in europäischen und aktuellen internationalen Fragen (Iran, Libanon, Irak, Demokratische Republik Kongo) betont.

Diese politische Zusammenarbeit wird künftig noch verstärkt, vor allem bei Schwerpunktthemen wie Migration und Energiepolitik (besonders in den GUS-Staaten und den Ländern Nordafrikas), in den Vereinten Nationen (neu geschaffener Menschenrechtsrat, Hohes Flüchtlingskommissariat) und bei der Entwicklung afrikanischer Krisenbewältigungs-kapazitäten (zu der Deutschland und Frankreich besonders durch ihr gemeinsames Engagement für das internationale Projekt einer diesbezüglichen Ausbildungseinrichtung in Bamako beitragen).

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Erbschaften und Schenkungen

Zwischen Frankreich und Deutschland gibt es zur Zeit kein Abkommen über Erbschaften und Schenkungen.

Durch die Reform der Territorialität der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Frankreich 1998 wurde die Gefahr der Doppelbesteuerung für in Frankreich ansässige Personen beseitigt, da das französische Recht seitdem die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern auf französische Steuern ermöglicht.

Mangels Abkommens zwischen beiden Ländern konnten jedoch in Deutschland ansässige Personen für Schenkungen oder Erbschaften aus Frankreich einer doppelten Besteuerung unterworfen werden.

Der Abschluss des Abkommens beendet endgültig die Doppelbesteuerung bei deutsch-französischen Erbschaften oder Schenkungen zu Gunsten der in Deutschland ansässigen Personen, einschließlich der großen Gemeinschaft der in Deutschland lebenden Franzosen.

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Gemeinsame deutsch-französische Ermittlungsgruppen

Angesichts der Bedrohung durch den Terrorismus, der in der heutigen Zeit eine sehr große Gefahr für die demokratischen Gesellschaften darstellt, in Anbetracht des starken Anstiegs grenzüberschreitender krimineller Vereinigungen, die insbesondere auf den Betäubungsmittelhandel spezialisiert sind und deren Geldwäschetätigkeiten sich auf wesentliche Bereiche des Wirtschaftslebens erstrecken, sind die deutsche Justizministerin und der französische Justizminister übereingekommen, die justizielle Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern durch die Einrichtung gemeinsamer deutsch-französischer Ermittlungsgruppen zu stärken.

Zu diesem Zweck haben Frau Brigitte Zypries und Herr Pascal Clément auf dem gemeinsamen deutsch-französischen Ministerrat in Paris eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, an die eine Modellvereinbarung angehängt ist, die nunmehr tatsächlich die Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen zwischen den beiden Staaten ermöglicht.

Auf der Grundlage von Artikel 13 des Europäischen Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 können deutsche und französische Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte bei strafrechtlichem Interesse für beide Länder innerhalb einer Einheit zusammen arbeiten.

Gleichwohl sollen die Ermittlungsgruppen nicht zu einer ständigen binationalen Einrichtung werden. Sie werden jeweils im Einzelfall mit dem Ziel gebildet, die in Deutschland und Frankreich in der gleichen Sache verfügbaren Auskünfte, Beweismittel und Maßnahmen gleichermaßen zu nutzen.

Im Vergleich zu der seit langem bewährten traditionellen Rechtshilfe zwischen Deutschland und Frankreich bedeuten sie einen beträchtlichen Fortschritt. In der Tat geht es nicht länger um eine punktuell anhand eines zwischenstaatlichen Rechtshilfeersuchens erbetene Hilfe mit dem Ziel, diese oder jene Auskunft im Ausland zu erhalten, sondern um eine echte Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden beider Länder, welche die in einem konkreten Einzelfall zu erreichenden Ziele einvernehmlich festhalten.

Das neue Instrument kann in hohem Maße flexibel eingesetzt werden und ermöglicht den betroffenen Justizbehörden und Dienststellen ohne besondere formale Erfordernisse den Austausch operativer Auskünfte, die Durchführung gemeinsamer Untersuchungshandlungen während des gesamten Verlaufs der Ermittlungen sowie die Koordinierung der Strafverfolgung in den beiden Länder nach Abschluss der Ermittlungen. Die deutschen und französischen Verbindungsrichter und -beamten werden erforderlichenfalls die Mitglieder der Gruppe unterstützen.

Mit der Einrichtung der gemeinsamen Ermittlungsgruppen, aber auch mit der Verabschiedung des am 2. August 2006 in der Bundesrepublik in Kraft getretenen neuen Gesetzes zur Umsetzung des europäischen Haftbefehls ergänzen Deutschland und Frankreich somit die Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Bereich des Strafrechts.

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Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Biometrie, BIODEV II-Versuche

Deutschland und Frankreich sind der Ansicht, dass der zunehmende Bedarf an Sicherheit bei den Visaverfahren auf wirksame Weise berücksichtigt werden muss. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit der beiden Länder erfordert eine Sicherheitsarchitektur, die nicht nur den Einsatz moderner Informationstechnologien umfasst, sondern auch den verstärkten Rückgriff auf die biometrischen Verfahren für Visa und Aufenthaltstitel. Die Biometrie muss auch die Bearbeitung und die Ausstellung der Visa der bona-fide-Antragsteller sowie die Kontrollen bei der Einreise in den Schengener Raum erleichtern. Sie bietet also Vorteile für alle betroffenen Akteure und stellt das Verfahren der Zukunft dar, dessen Umsetzung in den nächsten Jahren eine große Herausforderung für Deutschland und Frankreich bedeutet.

Zwecks Einführung des europäischen Visa-Informationssystems, das von den Mitgliedstaaten eingerichtet wird, um eine wirksame Koordination in Bezug auf Überprüfung und Identifizierung der Visumsantragsteller sowie bei der Bekämpfung der illegalen Migration und des Terrorismus zu gewährleisten, bekräftigen die beiden Länder ihre Absicht, ihre konkrete Zusammenarbeit auf dem Gebiet der biometrischen Verfahren zu verstärken.

In diesem Zusammenhang und im Geiste der Elysée-Erklärung hat Deutschland entsprechend dem fundamentalen Ziel der Europäischen Union, auf die Biometrie zurückzugreifen, bereits im November 2005 beschlossen, sich der zweiten Phase des auf Initiative Frankreichs lancierten BIODEV II-Versuchs anzuschließen. Dieses BIODEV II-Projekt wird durch einen umfangreichen Austausch von Informationen und Versuchen über die auf Visumsantragsteller angewandte Biometrie von großer Bedeutung für die Umsetzung des europäischen Visa-Informationssystems sein.

Die Versuche werden es in erster Linie erlauben, eine technische Zusammenarbeit zu entwickeln, die auf dem Erwerb und dem Austausch von Erkenntnissen bei der Anwendung der Technologie und der Organisation der Abnahme von Fingerabdrücken beruht. Das Ziel besteht weiterhin darin, die Interoperabilität der in den beiden Ländern benutzten Ausstattungen und die Sicherheit bei der Übertragung und der Speicherung der biometrischen Daten in den Datenbanken zu testen.

Über diese technische Zusammenarbeit hinaus können die beiden Länder ihre Zusammenarbeit auf den gegenseitigen Austausch der Beamten der Visastellen in den Konsulaten der beiden Länder ausdehnen. Diese Form der Zusammenarbeit wird es ermöglichen, zu einer Vertiefung der konsularischen Zusammenarbeit zu gelangen, insbesondere zur Harmonisierung der praktischen Verfahren in Bezug auf die Anträge und die Entwicklung einer gemeinsamen Visapolitik.

Frankreich und Deutschland nehmen an der Seite von Belgien, Großbritannien, Portugal, Spanien, Luxemburg und Österreich an den Vorbereitungsarbeiten für die zweite BIODEV-Phase in Verbindung mit der Europäischen Kommission teil.

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Deutsch-französische Zusammenarbeit im Forstsektor in Zentralafrika

Deutschland und Frankreich haben ihre gemeinsame Entwicklungszusammenarbeit im Forstbereich in Zentralafrika weiter intensiviert. So wurde am 9. Juni dieses Jahres ein gemeinsames deutsch-französisches Büro in der Hauptstadt Kameruns, in Jaunde, eingerichtet, das die Kooperation untereinander und mit der zentralafrikanischen Partnerbehörde koordiniert. In diesem Büro arbeiten ein deutscher und ein französischer Experte gemeinsam an der Umsetzung des beschlossenen "Fahrplans" zur Kooperation im Forstsektor. Dieses gemeinsame Büro ist das erste seiner Art - wie auch ein gemeinsamer deutsch-französischer Fahrplan im Umweltbereich außer für Kamerun nur für Südafrika existiert.

Die intensivierte Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, die entwicklungspolitischen Zielsetzungen Deutschlands und Frankreichs noch besser als bisher aufeinander abzustimmen. Damit sind Deutschland und Frankreich einen weiteren Schritt bei der Umsetzung der so genannten "Paris-Agenda" vorangekommen. Mit dieser Agenda haben sich alle Geber u.a. dazu verpflichtet, enger zu kooperieren und die internationale Arbeitsteilung voranzutreiben.

Mit der engen deutsch-französischen Zusammenarbeit im Forstsektor in Zentralafrika nehmen beide Länder ihre Verantwortung für globale öffentliche Güter wahr und unterstützen die nachhaltige Entwicklung in dieser Region. Mit ihrer gemeinsamen Entwicklungszusammenarbeit tragen Deutschland und Frankreich dazu bei, die Armut in der Region zu bekämpfen, die regionale Integration zu befördern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Der Wald im Kongobecken ist das weltweit zweitgrößte zusammenhängende Waldgebiet nach dem Amazonasraum und bietet den dort lebenden Menschen vielfältige Einkommensmöglichkeiten; gleichzeitig ist er für die globale Klimaentwicklung und die Erhaltung der Artenvielfalt von weltweiter Bedeutung.

Zu den Maßnahmen der verstärkten deutsch-französische Kooperation im einzelnen :

1. Ein regionales deutsch-französisches Büro (Zentralafrika)

Das gemeinsame deutsch-französische Büro ist in den Gebäuden der GTZ in Jaunde untergebracht. Dort arbeiten ein deutscher und ein französischer Experte, die die Aufgabe haben, das Exekutivsekretariat der Ministerkonferenz über die zentralafrikanischen Wälder (COMIFAC) zu beraten. Über das deutsch-französische Büro wird ein großer Teil der Mittel des französischen Tropenwaldvorhabens (1,9 Mio. € von 5 Mio. € für den Zeitraum 2005-2008) sowie der deutschen Unterstützung der COMIFAC (5,0 Mio. € für den Zeitraum 2004 bis 2008) umgesetzt. Durch dieses gemeinsame Büro ist eine enge Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich gewährleistet.

2. Der deutsch-französische "Fahrplan"

Das gemeinsame Oberziel lautet "Nachhaltiges Management der Forstressourcen in Kamerun und im Kongobecken". Im Mittelpunkt der Arbeit steht der regelmäßige Austausch von Informationen und die Suche nach gegenseitigen Ergänzungsmöglichkeiten, um die deutschen und französischen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit besser einzusetzen.
In diesem Fahrplan sind fünf Handlungsfelder benannt, bei denen das deutsch-französische Büro, die AFD und die GTZ sowie die technischen Fachberater der Minister eine zentrale Rolle spielen :

1.1 Unterstützung der regionalen Integration der Forst- und Umweltpolitiken;

1.2 - Unterstützung der Umsetzung des kamerunischen "Sektorprogramms Wald Umwelt" (PSFE), zu dem Frankreich einen Beitrag von 20 Mio. € leistet und das Deutschland auch unterstützt (die GTZ verwaltet insbesondere den dem PSFE angegliederten gemeinsamen Fonds der Geber);

1.3 - Entwicklung der deutsch-französischen Universitätspartnerschaften zur Unterstützung der kamerunischen Universitäten;

1.4Absicherung und Inwertsetzung der Schutzgebiete sowie der Nationalparks oder grenzüberschreitenden Parks;

1.5 - Unterstützung der Umsetzung der großen internationalen Umweltkonventionen auf regionaler Ebene (Biodiversität, Klima, Wüstenbildung).

3. Förderung der Internationalen Partnerschaft für die Wälder des Kongobeckens

Frankreich stellt seit Februar 2005 die Förderung der "Partnerschaft für die Wälder des Kongobeckens" sicher; im 2. Halbjahr 2007 wird diese Aufgabe allmählich auf Deutschland übergeben. Auch dies ist ein positives Beispiel dafür, wie gut die deutsche und die französische Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich aufeinander abgestimmt sind.

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Europäisches Lufttransportkommando

Deutschland und Frankreich messen der Weiterentwicklung militärischer Fähigkeiten der EU zur Krisenbewältigung und Friedenserhaltung hohe Bedeutung bei. Die Schaffung eines europäischen Lufttransportkommandos, EATC (European Air Transport Command) stellt eines der wichtigen Ziele der EU, im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bis 2010 dar. Der Einsatz unserer nationalen Mittel soll in Zukunft gemeinsam geplant und durchgeführt, die vorhanden Lufttransportkapazitäten effizienter genutzt werden. Mit dem EATC soll die ESVP über ein wirksames und kohärentes Mittel verfügen, wie dies bereits für die Europäische Verteidigungsagentur und die EU-Koordinierungszelle für zivile und militärische Einsätze der Fall ist. Die Initiative zum EATC verfolgt im Kern zwei Ziele: 1. wirtschaftlicheres Management knapper Lufttransportmittel und 2. eine noch engere Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung militärischer Einsätze.

Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung haben die deutschen und die französischen Streitkräfte ihren Willen unterstrichen, dieses Vorhaben in konkreten Schritten umzusetzen. Diese Absichtserklärung bezieht sich auf den "strategischen" Lufttransport, also den Langstreckentransport, und den "taktischen" Transport, das heißt den Transport von Personal und Material in Einsatzgebieten. Es ist beabsichtigt, die laufenden Arbeiten im Jahr 2007 in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern fortzuführen und bis zum Ende des Jahrzehnts gemeinsame Fähigkeiten zu entwickeln. Dieser Ansatz erlaubt stufenweise Einsparungen. Dabei wird eine einmalige Kommandostruktur geschaffen. Außerdem wird angestrebt, Kernelemente der Logistik sowie die Ausbildung des fliegenden und technischen Personals zu standardisieren und soweit möglich gemeinsam durchzuführen. Die daraus entstehenden Synergieeffekte lassen insbesondere beim Airbus A400M, den Frankreich und Deutschland in nahezu gleicher Konfiguration betreiben werden, eine Optimierung der europäischen Lufttransportkapazitäten erwarten. Insgesamt kann die Logistik optimiert und unsere Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung multinationaler Einsätze erheblich verbessert werden. Belgien hat sich der EATC - Initiative angeschlossen. Andere Länder haben angekündigt in Kürze folgen.

Die Schaffung des EATC steht in engem Zusammenhang mit der Einrichtung des Multinationalen Zentrums für die Koordinierung logistischer Transporte in Europa. Dessen Aufgabe ist es, für unsere militärischen Einsätze die Land-, Luft und Seetransportfähigkeiten zu koordinieren. Insgesamt wird von dem EATC, das zunächst von Deutschland, Frankreich, und Belgien betrieben wird, ein erheblicher Impuls für die weitere Annäherung der europäischen Armeen erwartet.

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Forum zur Finanzierung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit am 14. Dezember 2006 in Straßburg

Sachstand

Seit einigen Jahren sind mehrere Initiativen zur Förderung der Entwicklung von Clustern auf beiden Seiten des Rheins entstanden: Kompetenzkerne in Frankreich und Kompetenznetze in Deutschland. Um Kontakte zwischen Clustern zu erleichtern, sind in einem ersten Schritt zweisprachige Internetauftritte mit einer Kooperationsbörse eingerichtet worden: , www.kompetenzneze.de und www.competitivite.gouv.fr .

Kooperationen zwischen Kompetenzkernen und Kompetenznetzen bestehen bereits, insbesondere :

  • Der Kompetenzkern I-Trans und das Transport-Cluster Berlin;
  • Das Kompetenzzentrum für Oberklasse-Automobile (Bretagne) und Bayer Automotive Supplier in Lindau ;
  • Das Kompetenzzentrum Mer Bretagne und das KompetenzZentrum Wasser sowie das Projekt Intermare C, aus dem ein europäisches interregionales maritimes Cluster entstehen soll. In diesem Projekt arbeiten die Städte Brest, Kiel und Gdansk zusammen ;
  • Das Kompetenzzentrum Industrie und landwirtschaftliche Quellen hat seine Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetz Thüringen zur Hauptachse seiner Arbeit gemacht ;
  • Das französische Kompetenzzentrum System@tic hat das Cluster Safe-TRANS als Partner für Bord- Elektronik im Transportwesen gewählt. Ein Kooperationsabkommen wurde am 29. Juni 2006 unterzeichnet.

Zudem sind aus deutsch-französischen Kooperationen Koordinierungsnetzwerke entstanden (oft in Form von Zusammenschlüssen oder multinationalen Projekten) :

  • Der deutsche Teil der transnationalen Initiative Biovalley (Frankreich-Deutschland-Schweiz) im Sektor der Biotechnologie und Pharmazie, für die derzeit neue Kooperationsprojekte geplant werden (vor allem das deutsch-französische Biotechnologieinstitut). Der französische Teil der Initiative dient dem elsässischen Kompetenzkern "Therapeutische Innovationen" als Basis ;
  • Das deutsch-französische Netzwerk für Raumfahrttechnik verbindet das Raumfahrtzentrum in Hamburg und den Kompetenzkern A.E.S.E in Midi-Pyrénées und Aquitaine (Aerospace valley). Derzeit werden Gespräche zum Abschluss eines Partnerschaftsabkommens des Kompetenzkerns A.E.S.E mit dem Cluster München mit Unterstützung durch EADS, der Cluster Hamburg und Madrid geführt ;
  • - Lyonbiopôle gehört zum Eurobiocluster mit Deutschland und Spanien (europäisches Forschungsprojekt zur Minimierung der Resistenzen von Hepatitis- und Grippeviren und zur Vermeidung zukünftiger Resistenzen gegen antivirale Medikamente).

Das von Frankreich und Deutschland gemeinsam organisierte 6. Forum zur Finanzierung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit wird in dieser gut angelaufenen Zusammenarbeit einen neuen Anstoß geben.

Perspektiven und konkrete Initiativen

Um den Zugang der KMU zu Finanzierungen und Märkten zu erleichtern, hat der französische beigeordnete Minister für Industrie beschlossen, Foren zur Finanzierung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu organisieren. Sie sollen die Kontakte zwischen den Unternehmern und den Partnern, die sie für ihr Wachstum benötigen, begünstigen. Die Foren werden in 7 Regionen organisiert, in denen sich Kompetenzkerne von weltweiter Bedeutung oder mit weltweitem Anspruch befinden. Der Gesamtzyklus wurde im März 2006 in Lyon begonnen und wird im Januar 2007 in Rennes beendet.

Das Straßburger Forum ist das 6. in der Serie; es hat einen deutsch-französischen Zuschnitt und entspricht so den Beschlüssen des deutsch-französischen Ministerrates vom 14. März 2006 zu Forschung und Innovation, in deren Anhang 3 die gemeinsame Durchführung einer Veranstaltung mit französischen Kompetenzkernen und deutschen Kompetenznetzen beschlossen wurde. Dazu haben das französische Industrieministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft mehrere Workshops und Roundtables geplant wie :

  • Erwartungen der KMU an die öffentliche Hand
  • Geistiges Eigentum in Partnerschaftsprojekten
  • Finanzierungskette der Technologieunternehmen.

Die Teilnehmer an dieser Tagung kommen insbesondere aus Clustern der Bereiche Gesundheit, Transport, Materialforschung, Mikrotechnik und Fasern.

Außerdem wird es gemeinsame Geschäftstreffen von deutschen und französischen KMU und Investoren geben. Deutsche Unternehmen werden ebenso wie französische KMU für Präsentationen im Plenum ausgewählt; andere können ihre Innovationen in einem Technologie-Schaufenster ausstellen. Viele Präsentationen von deutschen und französischen KMU, die Partner für ihr Wachstum suchen, werden das Forum prägen.

Zeitplan und Umsetzung

Frankreich und Deutschland haben sich über die Organisation dieses Forums verständigt. Die Kooperation stellt die Mobilisierung des deutschen Cluster-Netzwerks sicher. Dessen Vertreter waren in die Erarbeitung der Inhalte des Forums sehr weitgehend eingebunden. Das Forum findet an einem Tag statt und die Teilnahme von Günther Verheugen, dem stellvertretenden Präsidenten der Europäischen Kommission, ist angefragt. François Loos und Walther Otremba werden ebenfalls sprechen. Sie werden den Schwerpunkt auf bilaterale Aspekte legen und so einen Vergleich der Finanzierung von europäischen Clustern ermöglichen sowie bestimmte deutsch-französische Kooperationen vorstellen, in denen KMU eine maßgebliche Bedeutung zukommt.

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Stärkung der europäischen grenzpolizeilichen Zusammenarbeit

Deutschland und Frankreich haben gemeinsam aktiv an der im Mai 2002 in Rom vorgestellten "Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer europäischen Grenzpolizei" mitgewirkt. Im Juni 2002 wurde - basierend auf dieser Studie - durch den Rat der Justiz- und Innenminister als auch den Europäischen Rat der "Plan für den Grenzschutz an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU" verabschiedet. Auf der Grundlage dieses Plans wurde eine Stelle innerhalb des EU-Rats eingerichtet, welche die Leiter der Grenzpolizeien zusammenbrachte und die operative Tätigkeit gegen die illegale Zuwanderung koordinierte. Unter Ägide dieses Gremiums wurden insbesondere verschiedene grenzpolizeiliche Zentren in den Mitgliedstaaten gegründet, die sich wiederum mit einzelnen Schwerpunktthemen befassten. Das im Innenministerium in Berlin angesiedelte "Zentrum für Landgrenzen" hat alleine von Oktober 2002 bis September 2005 32 gemeinsame Einsätze sowie an 18 gemeinsamen Schwerpunktdienststellen regelmäßige Personalaustauschmaßnahmen durchgeführt. DCPAF und Bundespolizei haben sich an diesen Aktivitäten intensiv beteiligt und so einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration nach Europa geleistet.

Mit der Einrichtung der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX, einer Struktur zur operativen Zusammenarbeit mit Sitz in Warschau, wurde hier eine neue Stufe erreicht. FRONTEX hat den Dienst am 1. Oktober 2005 aufgenommen und führt seitdem u.a. die Aktivitäten der Zentren fort.

Die Agentur dient dazu, die von den Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen durchgeführten Maßnahmen zu unterstützen. Die an Einsätzen unter Ägide der Agentur teilnehmenden Grenzpolizeibeamten der Mitgliedstaaten haben zurzeit gemäß Gemeinschaftsrecht lediglich beratende Funktion.

Eine neue deutsch-französische Initiative

Bei ihrem Treffen in Berlin am 12. Oktober 2006 sind der deutsche und der französische Innenminister übereingekommen, das Projekt der Europäischen Grenzschutzagentur entschieden weiter voranzutreiben :

  • Die Minister wollen sich intensiv dafür einsetzen, dass die von VP Frattini anlässlich des Rates der Justiz- und Innenminister am 24. Juli vorgestellte Verordnung zur Bildung von Soforteinsatzteams noch in diesem Jahr durch Rat und Parlament verabschiedet wird.
  • Die Minister fordern, dass über anlassbezogene gemeinsame Einsätze hinaus unter Ägide der Agentur an allen großen europäischen Grenzübergängen der Land-, See- und Luftgrenzen dauerhaft gemeinsame Teams grenzpolizeilicher Experten der Mitgliedstaaten eingesetzt werden.
  • Frankreich und Deutschland werden deshalb der Agentur zur Durchführung dieser gemeinsamen Maßnahmen ausgewählte grenzpolizeiliche Experten der DCPAF und der Bundespolizei zur Verfügung stellen.
  • Um einen möglichst weit reichenden Einsatz der französischen und deutschen Beamten zu ermöglichen, werden sich Frankreich und Deutschland im Allgemeinen vor Entsendung ihrer Experten abstimmen.
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Die Förderung von wissenschaftlicher Exzellenz in Deutschland und Frankreich

Sachstand

Deutschland und Frankreich haben vor kurzem wichtige Initiativen ergriffen, um ihre Hochschul- und Forschungspolitik tiefgreifend zu reformieren. In beiden Ländern sollen die Reformen der Exzellenzförderung, der Entstehung weltweit anerkannter Hochschul- und Forschungszentren sowie innovativer Forschung dienen und so die Ziele der Lissabon-Strategie umsetzen.

In beiden Ländern werden diese Reformen durch Ausschreibungen umgesetzt, für die bedeutende Finanzmittel bereitstehen. Die Ergebnisse dieser - deutschen und französischen -Ausschreibungen werden in diesen Tagen beinahe zeitgleich bekannt gegeben.

Aussichten und konkrete Initiativen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Juni 2005 gemeinsam mit den Ländern die Exzellenzinitiative zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen gestartet. Zwischen 2005 und 2011 werden 1,9 Milliarden Euro im Wettbewerb an die Hochschulen vergeben, 75 % davon werden vom Bund, 25 % vom Sitzland der jeweiligen Hochschule getragen.

  • Ca. 40 Graduiertenschulen werden mit durchschnittlich je 1 Mio. € pro Jahr gefördert.
  • Ca. 30 Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung erhalten 6,5 Mio. € pro Jahr. Mit Exzellenzclustern sollen an den Universitäten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen etabliert werden, die mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und der Wirtschaft kooperieren.
  • 10 Zukunftskonzepte zum Ausbau der universitären Spitzenforschung werden mit durchschnittlich 21 Mio. € pro Jahr gefördert, um die Universitäten in die Lage zu versetzen, ihre herausragenden Forschungsbereiche nachhaltig zu entwickeln und sich im internationalen Wettbewerb der Spitzenuniversitäten zu etablieren.

Für die Umsetzung der Initiative sind die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat verantwortlich. Am 13. Oktober 2006 werden die ausgewählten Projekte der ersten Förderrunde bekannt geben.

In Frankreich hat das am 18. April 2006 verkündete Forschungsgesetz die Einrichtung von regionalen Forschungs- und Hochschulzentren (PRES) sowie von thematischen Netzen für fortgeschrittene Forschung (RTRA) begründet.

Die regionalen Forschungs- und Hochschulzentren (PRES) sollen die Effizienz, Sichtbarkeit und Attraktivität der Ausbildungs- und Forschungsstandorte in Frankreich erhöhen, indem sie die Zusammenfassung der Aktivitäten und Mittel und die Einrichtung von Standortprojekten der verschiedenen staatlichen wie privaten Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern. Auf Grund der Vierjahresverträge, in denen die Verbindlichkeiten des französischen Ministeriums für Bildung, Hochschule und Forschung zugunsten der Hochschulen festgelegt sind, können die in diesen regionalen Zentren zusammengefassten Einrichtungen somit zusätzliche Mittel erhalten.

Die thematischen Netze für fortgeschrittene Forschung (RTRA) sollen die Entstehung und Stärkung von internationalen wissenschaftlichen Hochburgen in Frankreich ermöglichen. Sie versammeln eine kritische Masse hoch qualifizierter Forscher, die sich im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zu einem gemeinsamen wissenschaftlichen Ziel zusammengeschlossen haben, um einen harten Kern von Forschungseinheiten, die geographisch nahe beieinander liegen. Im Rahmen der Ausschreibung des französischen Ministeriums für Bildung, Hochschule und Forschung wurden 37 Anträge eingereicht. Die dreizehn besten Projekte, die mit 200 Mio. € gefördert werden, sind insbesondere auf der Grundlage ihrer internationalen Dimension und der angestrebten internationalen Partnerschaften ausgewählt und am 04. Oktober 2006 bekannt gegeben worden; sie werden zur Sichtbarkeit und Attraktivität der Forschung in Frankreich beitragen.

Zeitplan der Umsetzung

Die beiden Regierungen, die ihre Abstimmung in der Hochschul- und Forschungspolitik weiterentwickeln wollen, freuen sich, dass diese Initiativen mit stark strukturierenden Auswirkungen in die gleiche Richtung gehen: sie zeigen, dass unsere beiden Länder zur Errichtung des Europäischen Forschungsraums sehr ähnliche Ansätze verfolgen.

Die im Rahmen dieser beiden Exzellenzinitiativen identifizierten und auf Grund ihrer erstklassigen Arbeit ausgewählten Exzellenzzentren sollten in der Lage sein, enge Kooperationsbeziehungen herzustellen und so zum Aufbau eines Europas der Forschung beizutragen.

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