Studie zur mobilität zwischen Frankreich und Deutschland vorgestellt anlässlich des deutsch-französischen ministerrates.

Studie zur mobilität zwischen Frankreich und Deutschland vorgestellt anlässlich des deutsch-französischen ministerrates.

- VOM 26. APRIL 2005, ELYSÉEPALAST -

"Weiterhin haben wir Probleme erörtert, alltägliche würde ich sagen, und insbesondere, wie wir es unseren deutschen und französischen Bürgern ermöglichen können, einfacher in jedem unserer Länder zu leben und zu arbeiten. Zwar hat es in diesem Bereich bereits sehr wichtige Fortschritte gegeben, aber diese Fortschritte müssen weiter ausgebaut werden. Es bestehen immer noch Schwierigkeiten und wir sind fest entschlossen, diese zu beseitigen zu versuchen. Dies ist insbesondere eine der Zielsetzungen, die wir unseren Beauftragten, Hans Martin BURY und Claudie HAIGNERE, vorgegeben haben ".

Auszug aus der gemeinsamen Pressekonferenz von Herrn Jacques CHIRAC, Präsident der Französischen Republik, und Herrn Gerhard SCHRÖDER, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, zum Abschluß des deutsch-französischen Ministerrates vom 13. Mai 2004, Elyséepalast.

Nach den furchtbaren Katastrophen der beiden Weltkriege fügt sich die deutsch-französische Freundschaft in den Rahmen einer gemeinsamen europäischen Bestimmung ein. Der von Deutschland und Frankreich entscheidend mitgestaltete europäische Einigungsprozess hat den Nationen und Menschen Europas zu Frieden und Wohlstand verholfen. Mit der Europäischen Verfassung wollen wir nun die Handlungsfähigkeit der größer gewordenen Europäischen Union erhalten, um gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können.

Von Anfang an ruht die deutsch-französische Freundschaft auf der Begegnung der Menschen. Seit 1963 haben über 7 Millionen Jugendliche an den Austauschen im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks teilgenommen. Im Rahmen des seit 1980 bestehenden Abkommens über den Austausch in der beruflichen Bildung absolvieren durch das in Saarbrücken eingerichtete Deutsch-Französische Sekretariat jährlich im Durchschnitt 3.300 deutsche und französische Auszubildende und Schüler einen Abschnitt ihrer Berufsausbildung im Partnerland. Zurzeit sind über 4.200 Studierende in Studiengängen der seit fünf Jahren bestehenden Deutsch-Französischen Hochschule eingeschrieben, 5.500 Deutsche studieren zurzeit in Frankreich; 6.400 Franzosen studieren an Hochschulen in Deutschland. Über 250.000 Menschen leben oder arbeiten dauerhaft im Partnerland, über 60.000 Menschen pendeln im deutsch-französischen Grenzgebiet jeden Tag von ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz jenseits der Grenze. Im Rahmen von 2.200 Städte- und 4.300 Schulpartnerschaften begegnen sich jedes Jahr viele weitere Menschen, und nicht zuletzt lernen jedes Jahr über 15 Mio. Menschen das jeweils andere Land als Touristen kennen. Darüber hinaus bestehen unzählige geschäftliche Kontakte, denn Deutschland und Frankreich sind füreinander die wichtigsten Handelspartner mit einem bilateralen Handelsvolumen von über 100 Mrd. Euro jährlich.

Durch die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts kann jeder einzelne Bürger seine beruflichen Chancen und Möglichkeiten sowohl in Deutschland als auch in Frankreich verwirklichen. Darüber hinaus verbessern das Lernen der Partnersprache, ein Praktikum oder ein Studienaufenthalt im Partnerland in häufig entscheidender Weise die Qualifikationen auch für den heimischen und den europäischen Arbeitsmarkt.
Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zwischen Deutschland und Frankreich trägt dazu bei, ihnen die Vorteile des europäischen Binnenmarktes spürbar und konkret zu machen. Die effizientere Nutzung von Ressourcen stärkt unsere beiden Länder und verbessert unsere gemeinsame Positionierung im internationalen Wettbewerb. Dies hilft uns, in der globalen Welt besser bestehen zu können. Wir wollen deshalb die Mobilität unserer Mitbürger zwischen unseren beiden Ländern ausbauen. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen in den verschiedenen Lebensbereichen dienen diesem Ziel.

Sprache als Schlüssel

Deutsch und Französisch sind die am häufigsten gesprochenen Muttersprachen in Europa. Ungeachtet dessen werden fehlende Kenntnisse der Sprache des Nachbarn und die Sorge, sich deshalb im Partnerland nicht zurecht zu finden, von vielen Menschen in Deutschland und Frankreich als größtes Hindernis für eine Mobilitätsentscheidung genannt.

Wie beim Deutsch-Französischen Ministerrat am 26. Oktober 2004 beschlossen, werden Deutschland und Frankreich die Bedeutung der Partnersprache in den Bildungssystemen beider Länder weiter stärken und darauf hinwirken, ihnen dort eine privilegierte Stellung einzuräumen. Die Kenntnis der Sprache unseres Partnerlandes - zusätzlich zur Kenntnis des Englischen - stellt für den Einzelnen und für die Abschlüsse, über die sie verfügen, einen besonderen Mehrwert dar und verbessert maßgeblich die Chancen, eine Anstellung zu finden.

Wir wollen die Zahl der Sprachlernenden in beiden Ländern deutlich erhöhen. Dazu wurden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • In Deutschland unterstützen zahlreiche Länder den weiteren Ausbau von Französischangeboten in Kindergärten und Grundschulen; ebenso bieten zahlreiche Länder den gleichzeitigen Unterricht von Französisch und Englisch an oder stehen ihm offen gegenüber; auch die Ausweitung einer verpflichtenden Fortführung der zweiten lebenden Fremdsprache bis zum Abitur wird derzeit beraten.
  • Das neue französische Schulgesetz, das zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 in Kraft treten soll, sieht eine Steigerung der Deutschlerner um 20% bis 2010 vor.
  • Ab dem Schuljahr 2005/2006 werden die Umstände erleichtert, unter denen Schülerinnen und Schüler ein Schuljahr im Partnerland verbringen (Deutsche in Frankreich in der classe de seconde; Franzosen in Deutschland in der Jahrgangsstufe 10/11) und dieses im Heimatland als bestandenes Schuljahr anerkannt bekommen.
  • Ab dem Schuljahr 2006/2007 wird Schülerinnen und Schülern, die in Deutschland am Ende der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 10/11) und in Frankreich am Ende des collège ein bestimmtes Sprachniveau erreicht haben und dies mit einem Zertifikat, das dem Rahmen europäischer Standards entspricht, nachweisen können, ein Aufenthalt von bis zu zwei Monaten im Partnerland ermöglicht werden. Diese Maßnahme, umgesetzt durch geeignete Partner und Institutionen, u.a. eventuell Länder, Regionen und DFJW, wird die Motivation der Schüler zum Lernen der Partnersprache verstärken, sie für erfolgreiches Lernen belohnen und ihnen eine Gelegenheit zum intensiven Kennenlernen des Nachbarlandes bieten.
  • Es wird derzeit beraten, ab dem Schuljahr 2007/2008 den gleichzeitigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des Baccalauréat (AbiBac) in allen Ländern und allen académies anzubieten sowie die Rechtsgrundlagen zu vereinfachen und das AbiBac um weitere, insbesondere naturwissenschaftliche Fächer zu ergänzen.
    · Im Rahmen des Deutsch-Französischen Tags 2005 wurden in beiden Ländern über 1,3 Mio.
  • Informationsbroschüren über die Vorzüge des Erwerbs der Partnersprache an Schüler und Eltern verteilt. Diese Aktion wird 2006 wiederholt.

Längerfristig wird es jedoch nur gelingen, die vorhandenen Kenntnisse in der Partnersprache zu verbessern, wenn die Vorteile ihrer Beherrschung im Berufs- und Privatleben besser sichtbar werden. Wir haben in Frankreich bereits eine Informationsoffensive gestartet, um zu zeigen, dass es sich lohnt, Deutsch zu erlernen und wir tun das gleiche für die französische Sprache in Deutschland. Die Notwendigkeit zum besseren und früheren Erlernen der Partnersprache wird auch von der Wirtschaft erkannt. Die Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in beiden Ländern sind bereit, ihren Beitrag zu leisten.

Wir wollen auch weiterhin den Deutsch-Französischen Tag am 22. Januar zur umfassenden Werbung für Partnerland und Partnersprache sowie die Steigerung der Mobilität zwischen Deutschland und Frankreich nutzen. Dabei wollen wir ganz besonders den Nutzen, den die Kenntnis der Partnersprache im Berufsleben hat, unterstreichen.

Auch das gemeinsame Geschichtsbuch, dessen erster Band ab dem Schuljahr 2006/2007 in je einer identischen deutschen und französischen Fassung als reguläres Lehrbuch mit jeweils gleichem Inhalt für deutsche und französische Oberschüler angeboten wird, soll aufgrund der hohen Symbolwirkung dieses politisch, kulturell und didaktisch einzigartigen Vorhabens die Motivation zum Erwerb der Partnersprache zusätzlich stärken.

Die Mobilität der Schüler sollte durch die Mobilität der Lehrkräfte ergänzt werden. Grundsätzlich sollen sprachlich qualifizierte Lehrer, die ihren Abschluss im Partnerland gemacht haben, im jeweils anderen Land arbeiten können (doppelt qualifizierte Lehrer; beamtete und nicht beamtete Lehrer; deutsche Lehramtsbewerber). Die derzeit und voraussichtlich demnächst geltenden Vorschriften werden es Lehrern ermöglichen, nicht nur einen Teil ihrer praktischen Ausbildung im Partnerland zu absolvieren, sondern auch, dort im Rahmen einer Beurlaubung, einer Abordnung oder eines Vertrages zu unterrichten.

Auf französischer Seite werden derzeit u.a. zwei Maßnahmen vorbereitet:

  • ein Dekretentwurf sieht vor, dass junge französische Lehrer einen Teil ihrer praktischen Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums absolvieren können;
  • nicht beamtete (angestellte) in Deutschland arbeitende Lehrer mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung erhalten voraussichtlich ab 2006 die Möglichkeit, in Frankreich im Rahmen eines Zeitvertrags von bis zu sechs Jahren als Gastlehrer zu arbeiten.
    In Deutschland
  • können u.a. beamtete Lehrer aus Frankreich, die erfolgreich das französische Auswahlverfahren durchlaufen haben und beurlaubt werden sowie nicht beamtete (angestellte) Lehrer gemäß den in den Ländern jeweils geltenden rechtlichen Regelungen in Deutschland arbeiten.
    Schließlich werden wir auch den Austausch von Lehrkräften in der Grenzregion, wo der Bedarf besonders groß ist, verstärkt fördern.

Jugend und Ausbildung

Im bilateralen Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich kommt dem Jugendaustausch, der in seiner Dichte bereits heute einmalig in der Welt ist, eine herausgehobene, teilweise exemplarische Rolle für die Förderung von Mobilität zu. Mehr als 160.000 Jugendliche nahmen im letzten Jahr an Austauschprogrammen des DFJW teil, von denen 70.000 an einem Schüleraustausch teilnahmen; 963 Schülerinnen und Schüler partizipierten an mittelfristigen Maßnahmen im Rahmen des sog. Sauzay-Programms (bis zu drei Monaten) und 470 Schülerinnen und Schüler an längerfristigen Maßnahmen im Rahmen des Voltaire-Programms.

Die Arbeit und Struktur des DFJW müssen aufgrund neuer Anforderungen und Konstellationen nach über 40 Jahren erfolgreicher Tätigkeit fortentwickelt werden. Das Abkommen zur Reform des DFJW, das heute unterzeichnet wird, legt als Prioritäten für das Jugendwerk fest, die Beziehungen zwischen den Jugendlichen beider Länder zu vertiefen, das interkulturelle Lernen zu fördern, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken, die berufliche Qualifizierung zu stärken und die Sprachmotivation zu fördern.

Im Rahmen der Überprüfung der Lissabonstrategie durch die Europäische Union haben Deutschland und Frankreich, mit Schweden und Spanien, einen Europäischen Pakt für die Jugend vorgeschlagen, der durch den Europäischen Rat am 22./23. März 2005 verabschiedet wurde.

Das Ziel des Europäischen Paktes für die Jugend ist es, eine Generation junger Europäer zu fördern, die über einen gesicherten Arbeitsplatz verfügt und im beruflichen sowie sozialen Leben gut integriert ist, und die ein noch höheres Bildungsniveau hat. Der europäische Pakt für die Jugend zielt darauf ab, die allgemeine und die berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der europäischen Jugend zu verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben zu erleichtern.

Deutschland und Frankreich haben insbesondere hinsichtlich der Mobilität Jugendlicher beschlossen, Initiativen hierzu auf europäischer Ebene anzustoßen, wie beispielsweise eine europäische Börse für Sommerjobs oder ein Programm zur Unterstützung der Suche von Berufspraktika, und in diesem Rahmen der Suche von insbesondere generationsübergreifenden Wohnmöglichkeiten. Gleichzeitig prüfen Deutschland und Frankreich die Möglichkeit, verstärkt deutsch-französische Freiwilligenaktivitäten zu fördern.

Die europäische Börse für Sommerjobs, die im Jahr 2004 initiiert wurde, wird vertieft und weiterentwickelt. Frankreich und Deutschland werden ihre gemeinsamen Bemühungen verstärken, um die Berücksichtigung dieser Initiative im Rahmen der europäischen Politiken sicherzustellen.

Ein Unterstützungsprogramm für die Suche von Praktikumsplätzen wird durch das DFJW eingerichtet. Es hat zum Ziel, Firmen in Frankreich und Deutschland anzusprechen und die Jugendlichen bei ihrer Suche zu begleiten, insbesondere, sie bei der Suche einer Unterkunft zu unterstützen, welches ein wichtiges Hindernis für Mobilität darstellt. Eine Anstrengung wird für diejenigen unternommen, die nicht von Strukturen begünstigt sind, die einen Auslandsaufenthalt erleichtern, insbesondere die Jugendlichen mit niedrigen Bildungsabschlüssen und aus handwerklichen Berufen.

Die Freiwilligenaktivitäten bilden ein herausragendes Feld, um Fähigkeiten auszubauen, welche die soziale und berufliche Eingliederung von Jugendlichen fördern. In diesem Rahmen wünschen sich die beiden Partnerländer, gemeinsam mit dem DFJW, einerseits die nationalen Rahmenbedingungen einander anzunähern, und andererseits auf der Basis der laufenden Erfahrungen bilaterale Freiwilligenprogramme der internationalen Solidarität zu entwickeln.

Die Verknüpfung der deutschen und französischen Potenziale wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen deutlich verbessern. Wir möchten erreichen, dass unsere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt in ihrem Berufsleben - als Auszubildende, Berufseinsteiger oder spätestens als junge Berufstätige - in den Austausch zwischen unseren Ländern einbezogen werden. Auch die Vertreter der Wirtschaft haben ihr Interesse an dieser Zielsetzung bekundet.

Verschiedene Maßnahmen sollen erlauben, dieses Ziel zu erreichen:

  • Weiterentwicklung der Mobilität Jugendlicher in betrieblicher Ausbildung, die es erlauben soll, dass diese einen Abschnitt ihrer Ausbildung im Partnerland absolvieren.
  • Um ein Praktikum in Unternehmen in Frankreich auch außerhalb oder nach Abschluss eines Ausbildungsabschnitts ohne Schwierigkeiten zu ermöglichen, sollen die Praktikanten in Frankreich künftig Verträge direkt mit diesen Unternehmen abschließen; hierfür wird in Frankreich zur Zeit ein entsprechender Mustervertrag ausgearbeitet.
  • Im Bereich der beruflichen Ausbildung ist für beide Länder der Austausch von Auszubildenden prioritär. Auf der Basis der in Deutschland 2004 durchgeführten und in Frankreich 2005 vorzunehmenden Evaluierung des deutsch-französischen Austauschprogramms Jugendlicher und Erwachsener in der beruflichen Aus- und Fortbildung, das vom Deutsch-Französischen Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung in Saarbrücken durchgeführt wird, haben Deutschland und Frankreich vereinbart, den öffentlich geförderten Austausch innerhalb von fünf Jahren um mindestens 50 Prozent zu erhöhem. Zugleich erwarten wir ein Engagement der Wirtschaft in gleicher Höhe.
  • Ein Informationsaustausch über die Maßnahmen der Begleitung Jugendlicher in Schwierigkeiten hin zu dauerhafter Beschäftigung.
  • Die zuständigen Ministerien in Deutschland und Frankreich werden weiterhin aktiv die Umsetzung der beim letzten Ministerrat unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung über eine generelle Vergleichbarkeit deutscher und französischer berufsbildender Abschlüsse verfolgen.

Hochschulstudium

Auch im Hochschulbereich soll die Mobilität noch stärker gefördert werden. Stärkster Motor für die Mobilität ist das ERASMUS-Programm der EU. Hier gehören Deutschland und Frankreich jeweils zu den größten Entsende- und Empfängerländern und stehen füreinander im Austausch an erster Stelle. Mit dem Bologna-Prozess ist eine Harmonisierung der Hochschulausbildung europaweit auf gutem Weg.

Deutschland und Frankreich gehen hier aber weiter: Unter dem Dach der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) werden integrierte Studiengänge angeboten, die zu Abschlüssen in beiden Systemen führen; in diesem Rahmen studieren in über 100 verschiedenen Studiengängen bereits über 4.200 Studentinnen und Studenten.
Die jüngere Entwicklung der gemeinsamen Doktorandenausbildung in verschiedenen Disziplinen unter dem Dach der DFH mit Beteiligung des französischen Erziehungsministeriums und der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf die Bildung von Netzwerken junger Forscher im Rahmen von gemeinsamen Hochleistungsteams.

Das von der DFH seit 1999 organisierte Deutsch-Französische Forum, eine jährlich-stattfindende Hochschulmesse und Stellenbörse, unterstützt die Studierenden beim Übergang von der Universität in den Beruf gerade auch mit Blick auf einen Berufsstart im Partnerland.

Ein neues deutsch-französisches Master-Programm zur Vorbereitung auf europäische und internationale Aufgaben wird ab Herbst 2005 angeboten. Es richtet sich in erster Linie an angehende Führungskräfte des öffentlichen Sektors aus beiden Ländern und steht darüber hinaus für Nachwuchskräfte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union , sowie für Nachwuchskräfte der europäischen Institutionen und des privatwirtschaftlichen Sektors offen. Das Auswahlverfahren für den ersten Jahrgang wird noch vor Ende dcs Frühjahrs 2005 durchgeführt.

Zurzeit ist in Frankreich ein Dekret in Vorbereitung, das die Vergabe gemeinsamer Diplome in internationaler Partnerschaft erleichern soll, die staatlich garantiert sind. Nach dem französischen Erlaß vom Januar 2005 über die gemeinsame internationale Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten bestätigt dieser Text für Diplome auf allen Ebenen das Vertrauen, das die französischen Behörden ausländischen Hochschul- und Forschungsrichtungen und Bewertungsverfahren entgegenbringen.

Unsere beiden Länder unterstützen das Ziel der Schaffung von Universitäts- und Forschungszusammenschlüssen aus mehreren EU-Mitgliedstaaten und wollen hierbei eine Vorreiterrolle spielen. Dazu wollen sie insbesondere die erfolgreiche Öffnung der DFH für Drittlandprojekte und die europäischen Programme intensiv nutzen.

Wir werden zudem letzte punktuelle Schwierigkeiten beseitigen, die den Beginn eines Studiums im Nachbarland heute noch unnötig kompliziert gestalten. Angesichts der bestehenden unterschiedlichen Ausbildungssysteme in Deutschland und Frankreich untersuchen wir, inwieweit die Mobilität angehender Juristen in verschiedenen Ausbildungsabschnitten verbessert werden kann.

Forschung und Innovation

Innovation und Forschung sind Kernbereiche der Überarbeitung der Lissabon-Strategie, die vom Europäischen Rat beschlossen wurde. Sie sind entscheidend, damit Deutschland und Frankreich ihren Wohlstand wahren und auch in Zukunft Wachstum erzielen. Wir möchten den Austausch über die beiden nationalen Innovationsinitiativen unserer Regierungen intensivieren, die jeweils Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammenführen. Unsere Länder möchten einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung des Europäischen Forschungsraums leisten. Dafür brauchen wir Mobilität. Wir müssen alles tun, um die Mobilität der Ideen, der kreativen Köpfe und der Intelligenz zu fördern.

Wir möchten, dass im Hochschul- und Forschungsbereich neben der Mobilität der Studierenden die Mobilität der Forscher erleichtert wird. Mit dem 2. Forum zur Deutsch-Französischen Forschungskooperation im Juli 2005 in Potsdam werden wir der bilateralen Zusammenarbeit neue Impulse geben. In Verantwortung der beiden Forschungsministerien soll die Diskussion neuer Kooperationsschwerpunkte zu definierten Fachthemen in Initiativen für gemeinsame Projekte oder Programme auf bilateraler und europäischer Ebene münden. Vor allem aber werden wir Anstöße geben, um die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den Forschungseinrichtungen beider Länder weiter zu vertiefen und Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Forschern und Nachwuchswissenschaftlern prüfen.

Nachdem in Frankreich gerade eine Nationale Forschungsagentur (Agence nationale de la recherche - ANR) gegründet wurde, wird beabsichtigt, dass diese Agentur und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) regelmäßige Beziehungen pflegen, um beispielsweise ihre Programmverfahren zu harmonisieren und so in der Lage zu sein, in naher Zukunft gemeinsame Projektausschreibungen in Bereichen beiderseitigen Interesses lancieren zu können.

Ein wichtiges Potential für die Zusammenarbeit, von dem besonders der Mittelstand/kleine und mittlere Unternehmen profitieren könnten, eröffnet sich im Bereich der angewandten Forschung mit der im Entwurf zum französischen Forschungsgesetz vorgesehenen Einrichtung der Carnot-Institute und deren wünschenswerter Partnerschaft mit den Fraunhofer-Instituten.

Im Übrigen laufen derzeit Maßnahmen der Annäherung deutscher und französischer technologischer Exzellenzzentren, insbesondere in Bereichen wie der Nanoelektronik, der integrierten Software oder der Telekommunikation, in denen die deutsch-französische Zusammenarbeit eine besondere Rolle bei der Begünstigung des Funktionierens der Eureka-Cluster gespielt hat.

Eine der größten Herausforderungen an die Forschung ist der Kampf gegen den Krebs. Deutschland und Frankreich sind entschlossen, die Vernetzung der deutsch-französischen Exzellenzzentren zu fördern, in dem sie die Annäherung der Partner in beiden Ländern unterstützen (cancéropoles und Krebsnetzwerke). Anlässlich des zweiten Expertenseminars über den Krebs, das am 7. und 8. April in Heidelberg abgehalten wurde, haben unsere beiden Länden das Projekt eines dreijährigen Austauschs von Wissenschaftlern untersucht. Auf der Basis gemeinsam ausgewählter Projekte im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung soll dieses Programm die Finanzierung der Mobilität von Forschern in spezialisierten Laboratorien des Partnerlandes erlauben.
Was den Kampf gegen Aids betrifft, möchten beide Länder vornehmlich im Rahmen der europäischen Konzertierung ein gemeinsames Vorgehen entwickeln.

Verkehr

Die Entwicklung leistungsfähiger Verkehrsnetze und -systeme stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Mobilität der Bürger dar, insbesondere wenn dabei auch nachhaltige und umweltgerechte Perspektiven berücksichtigt werden.

Deutschland und Frankreich werden durch eine gemeinsame Initiative die Entwicklung alternativer Kraftstoffe und innovativer Antriebstechnologien in Europa fördern.
Beide Länder setzen sich dafür ein, dass mittelfristig der Forschung und Entwicklung insbesondere im Bereich synthetischer Kraftstoffe sowie längerfristig bis 2020 im Bereich der Wasserstofftechnologie (Brennstoffzellen) Priorität eingeräumt wird.

Beide Initiativen tragen zudem zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und dadurch auch zur Beschäftigungssicherung bei.

Darüber hinaus ergreifen beide Länder alle erforderlichen Maßnahmen, um die sie verbindende Schieneninfrastruktur für Hochgeschwindigkeitszüge fertig zu stellen. Die Hochgeschwindigkeitsverbindung POS gehört zu den prioritären Projekten im Rahmen der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-Verkehr). Sie wird Paris mit Süddeutschland verbinden und die Anwendung innovativer Technologien ermöglichen.
Hierfür werden Deutschland und Frankreich in enger Abstimmung die EU-Kommission ersuchen, die Einführung der Zugleit- und -sicherungstechnologie ERTMS entlang der Hochgeschwindigkeitsstrecke POS aus den für die TEN-Verkehr zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.

Leben und arbeiten in Deutschland und Frankreich

Größte Herausforderung in beiden Ländern bleibt der Abbau der Arbeitslosigkeit. Mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen möchten wir die Direktinvestitionen in unseren Ländern insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen unterstützen. Um diese Unternehmen besser über die jeweiligen Investitionsbedingungen in unseren Ländern zu informieren, möchten wir darauf hinwirken, dass die französische Investitionsagentur ("Agence française pour les investissements internationaux" - AFII) und die deutsche "Invest in Germany GmbH" ihre jeweiligen in der Sprache des Partnerlandes bereitgestellten Informationsangebote für potentielle Investoren ausweiten. Darüber hinaus wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Agenturen angestrebt.

Auch für Arbeitssuchende kann der Schritt ins Partnerland Chancen eröffnen. Zwischen der deutschen und der französischen Arbeitsverwaltung besteht eine traditionell enge Zusammenarbeit, deren wichtigste Eckpunkte in einer am 15. März 2005 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen der Agence Nationale pour l'Emploi (ANPE) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) festgeschrieben sind. In diesem Rahmen stehen die EURES-Partnerschaften in den Grenzregionen ("EURES-Transfrontalier") für die Vermittlung von Arbeitskräften ins Partnerland zur Verfügung. Geplant ist in diesem Zusammenhang ein Projekt zur Arbeitsmarktintegration Geringqualifizierter in der deutsch-französischen Grenzregion Saarland / Lothringen, das auf eine Anregung der unter der Leitung der Wirtschaftsminister eingerichteten "Arbeitsgruppe Wirtschaftskooperation" zurückgeht.

Die alltägliche Mobilität von vielen Tausend Arbeitskräften in der deutsch-französischen Grenzregion ist für unsere beiden Länder von Vorteil, sowohl mit Blick auf den Arbeitsmarkt als auch auf das gegenseitige Kennenlernen. Jedoch findet die Ausübung der grenzüberschreitenden Mobilität für die Grenzgänger nicht immer ohne Schwierigkeiten statt.

Um hier zu einer Lösung beizutragen wurden die folgenden Maßnahmen vereinbart:

  • Im Bereich der Steuern haben beide Länder vereinbart, die Anwendung der so genannten 45-Tage-Regel zu präzisieren und den Bürgern baldmöglichst die erforderlichen Erläuterungen zur Funktionsweise der Vermeidung der Doppelbesteuerung ("crédit d'impôt") zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus steht ein Erbschaft- und Schenkungsteuerabkommen kurz vor dem Abschluss. Es wird die Beseitigung künftiger Doppelbesteuerungsfälle zwischen Deutschland und Frankreich ermöglichen.
  • Dank kompatibler elektronischer Personalausweise werden sich deutsche und Franzosen künftig im anderen Land bei allen Verwaltungsvorgängen ausweisen können (sowohl in bezug auf die Identitätskontrolle als auch bei der Wahrnehmung sozialer Rechte, Einschreibung an Universitäten, Abholung von eingeschriebenen Briefen etc). Sie können zukünftig ebenfalls leichter auf Online-Angebote der Verwaltungen zugreifen, die die Ausweise automatisch erkennen. Darüber hinaus kann die Kompabilität der Personalausweise in Zukunft auch im Bereich der Wirtschaft zur Realisierung von sicheren Onlineprozessen verwendet werden, die grenzüberschreitend interoperabel sind.
  • Wir begrüßen den geplanten Abschluss eines Rahmenabkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Dieses Rahmenabkommen wird es den Ländern und Regionalbehörden ermöglichen, untereinander Kooperationsvereinbarungen zu schließen, und den Bevölkerungen in der Grenzzone einen noch besseren Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung sichern. Wir möchten, dass für die deutschen und französischen Versicherten in größerem Umfang als bisher die Möglichkeit zur medizinischen Behandlung im Partnerland geschaffen wird, um die Kontinuität der Behandlungen zu garantieren und den wechselseitigen Austausch der medizinischen Kenntnisse und Praktiken zu unterstützen. Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zwischen unseren Ländern soll auch dadurch gefördert werden, dass nationale Patientenkarten grenzüberschreitend genutzt werden können.
  • Gleichzeitig streben wir den baldigen Abschluß eines Rahmenabkommens zwischen Deutschland und Frankreich über das grenzüberschreitende Rettungswesen an. Unter dem Dach dieses Rahmenabkommens sollen regionale Vereinbarungen zwischen den Behörden der betroffenen Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit den jeweiligen französischen Regionalbehörden geschlossen werden, welche alle vor Ort relevanten Fragen verbindlich regeln.
  • Eine deutsch-französische Arbeitsgruppe, die alle beteiligten Akteure aus Frankreich, Bund und Ländern zusammenführt, wird auf ihrer bevorstehenden Sitzung zur Gesamtthematik des grenzüberschreitenden Gesundheits- und Rettungswesens klare Zeitpläne, Verfahrensschritte sowie die zu regelnden Punkte festlegen.
  • Um insbesondere im grenzüberschreitenden Rettungswesen auch kurzfristig Verbesserungen zu erreichen, wollen wir dafür Sorge tragen, dass bereits abgestimmte regionale Vereinbarungen auch schon vor Inkrafttreten eines Rahmenabkommens angewendet werden dürfen und Rechtssicherheit verschaffen. Auch hierzu wird die deutsch-französische Arbeitsgruppe Festlegungen treffen.




Andere Standorte