Réunion tripartite : Allemagne / France / Grande Bretagne ( page 2/3 )

(Deutsch version)

Berlin (Allemagne) - samedi 20 septembre 2003

Gerhard Schröder Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Jacques Chirac Präsident der Französischen Republik

Tony Blair Premierminister des Vereinigten Königreichs

Berlin, 20.09.2003

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Europäische Rat hat auf unsere Initiative am 21. März 2003 ein klares Signal zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU gegeben. Wir waren uns einig, dass wir den Verwaltungsaufwand unserer Wirtschaft verringern und den Regelungsrahmen, in dem sich unsere einem harten Wettbewerb ausgesetzten Unternehmen bewegen müssen, entscheidend verbessern müssen.

Hierzu müssen wir sicherstellen, dass wir unserer Industrie keine unnötigen Lasten auferlegen. Die Kommission bleibt weiterhin aufgefordert, die derzeitigen Markt- und Wettbewerbsbedingungen einer entsprechenden Analyse zu unterziehen. Wir werden daher unseren Partnern vorschlagen, dass die Kommission dem Europäischen Rat auf seiner Dezembertagung einen Bericht mit Vorschlägen zur Optimierung der industriellen Rahmenbedingungen erstattet, um die Gefahr einer Deindustrialisierung zu vermeiden.

Ein weiteres wesentliches Element ist, alle wichtigen Vorhaben der Gemeinschaft einer umfassenden Folgenabschätzung in Bezug auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu unterziehen.

Die Überprüfung der Chemikalienpolitik der EU bietet den ersten konkreten Anlass, die beschriebenen Grundsätze beispielhaft für andere Industriebereiche zur Anwendung zu bringen.

Es kommt darauf an, die künftige EU-Chemikalienpolitik so zu gestalten, dass Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz sichergestellt werden, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie zu gefährden. Ferner ist es unser Wunsch, dass die neuen Regelungen Tierversuche auf ein absolutes Minimum begrenzen.

Der im Mai 2003 vorgelegte Konsultationsentwurf der Kommission enthält dazu einige positive Elemente. Dennoch erfüllen uns die derzeitigen Überlegungen mit Sorge. Insbesondere erachten wir das vorgesehene Registrierungsverfahren für zu bürokratisch und zu aufwendig. Wir sind ferner besorgt darüber, dass die vorgeschlagenen Regelungen keine hinreichenden Prioritäten bezüglich der Handhabung von Substanzen vorsehen und folglich in der Praxis nicht durchführbar sein werden und fürchten, dass es schwierig sein wird, die Beteiligten davon zu überzeugen, dass wir ein effektives System zur Identifizierung und Handhabung jener Substanzen geschaffen haben, die echten Anlass zu Bedenken hinsichtlich Sicherheit und Umweltbelangen geben. Es entspricht bisher nicht dem schnellen, einfachen und kosteneffizienten Verfahren, das zugesagt wurde.

Aus diesem Grund haben Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich Kommentare bezüglich Durchführbarkeit und Auswirkungen der im Konsultationsdokument gemachten Vorschläge vorgelegt. Wir haben Anregungen für substanzielle Änderungen der Vorschläge unterbreitet, damit es zu einem effektiven Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung werden kann.

Wir sind ferner besorgt über die möglichen Auswirkungen der neuen Anforderungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen, die in Drittmärkte exportieren, und über die Position der EU-Unternehmen, die innerhalb der EU mit Anbietern aus Drittländern im Wettbewerb stehen, die diese Anforderungen umgehen können, wenn sie unsere Märkte beliefern.

Wir müssen sicherstellen, dass die Vorschläge den legitimen Interessen der EU-Unternehmen auf dem globalen Markt nicht zum Nachteil gereichen, indem sie Anforderungen stellen, die nicht erforderlich sind, um Gesundheit und Umwelt zu schützen. Unter Berücksichtigung des oben genannten sollte die Kommission eine vollständige Einschätzung der konkreten Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen auf die europäische chemische Industrie und die Wirtschaft vornehmen und dabei auch die Auswirkungen auf die gesamte Versorgungskette bedenken. Die dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegten Vorschläge sollten einen wirksamen Rahmen schaffen, der es den EU-Unternehmen ermöglicht, sich auch weiterhin gedeihlich zu entwickeln.

Zu diesem Zweck muss die Kommission mit dem Vorsitz des Rates zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) im Einklang mit dem Beschluss des Europäischen Rates bei der Behandlung dieser Gesetzesvorhaben eine wirksame Rolle spielt.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Anregungen aufgreifen und dazu beitragen könnten, die vorgesehene Neuregelung des Chemikalienregimes zu einem erfolgreichen Beispielsfall unserer gemeinsamen Anstrengungen zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schröder

Jacques Chirac

Tony Blair

An den Präsidenten der Europäischen Kommission

Herrn Prof. Romano Prodi





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