Präambel der Verfassung vom 27. Oktober 1946

Präambel der Verfassung vom 27. Oktober 1946 Nach dem Siege, den die freien Völker über die Regime errungen haben, welche versucht hatten, die Menschen zu unterjochen und zu entwürdigen, verkündet das französische Volk erneut, daß jedes menschliche Wesen ohne Unterschied der Rasse, der Religion oder des Glaubens im Besitz unveräußerlicher und geheiligter Rechte ist. Es bestätigt nochmals feierlich die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers, die durch die Erklärung der Rechte von 1789 sowie die von den Gesetzen der Republik anerkannten grundlegenden Prinzipien verbürgt sind.

Es verkündet ferner, als für unsere Zeit besonders vonnöten, folgende politische, wirtschaftliche und soziale Grundsätze:

Das Gesetz gewährleistet der Frau auf allen Gebieten die gleichen Rechte wie dem Mann.

Jeder, der aufgrund seines Einsatzes für die Freiheit verfolgt wird, genießt Asylrecht auf dem Territorium der Republik.

Jeder hat die Pflicht zu arbeiten und das Recht auf einen Arbeitsplatz. Niemand darf bei seiner Arbeit oder an seinem Arbeitsplatz aufgrund seiner Herkunft, seiner Überzeugungen oder seines Glaubens benachteiligt werden.

Jeder darf seine Rechte und Interessen durch gewerkschaftliche Tätigkeit verteidigen und einer Gewerkschaft seiner Wahl beitreten.

Das Streikrecht wird durch entsprechende Gesetze geregelt.

Jeder Arbeitnehmer nimmt durch seine Vertreter an der gemeinschaftlichen Festlegung der Arbeitsbedingungen sowie an der Verwaltung der Betriebe teil.

Jeder Besitz, jedes Unternehmen, dessen Nutzung den Charakter eines öffentlichen Betriebes oder eines faktischen Monopols hat oder erlangt, muß Gemeinschaftseigentum werden.

Die Nation sichert jedem einzelnen und der Familie die zu ihrer Entfaltung notwendigen Voraussetzungen.

Sie garantiert allen, namentlich Kindern, Müttern und älteren Arbeitnehmern, den Schutz der Gesundheit, materielle Sicherheit, Erholung und Freizeit. Jeder, der aufgrund seines Alters, seines körperlichen oder geistigen Zustands oder der wirtschaftlichen Lage nicht fähig ist zu arbeiten, hat Anspruch darauf, von der Gemeinschaft angemessene Mittel zur Sicherung seiner Existenz zu erhalten.

Die Nation verkündet die Solidarität und Gleichheit aller Franzosen angesichts von Lasten, die aus nationalen Notständen erwachsen.

Die Nation gewährleistet dem Kinde wie dem Erwachsenen gleichen Zugang zum Unterricht, zur Berufsausbildung und zur Kultur. Die Organisation des auf allen Stufen schulgeldfreien und laizistischen öffentlichen Schulwesens ist eine Pflicht des Staates.

Die Französische Republik richtet sich, ihren Traditionen getreu, nach den Regeln des Völkerrechts. Sie wird nie einen Eroberungskrieg führen und ihre Streitkräfte niemals gegen die Freiheit irgendeines Volkes einsetzen.

Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit stimmt Frankreich den zur Organisation und Verteidigung des Friedens notwendigen Einschränkungen seiner Souveranität zu.

Frankreich bildet mit den überseeischen Völkern eine Union, die auf der Gleichheit der Rechte und Pflichten ohne Unterschied der Rasse oder Religion gründet. Die Französische Union setzt sich aus Nationen und Völkern zusammen, die ihre Ressourcen und Kräfte zusammentun oder koordinieren, um ihre Zivilisationen zu entwickeln, ihren Wohlstand zu mehren und ihre Sicherheit zu wahren.

Seinem überlieferten Auftrag getreu, gedenkt Frankreich, die Völker, für die es Verantwortung übernommen hat, der Freiheit zur Selbstverwaltung und demokratischen Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten zuzuführen. Es lehnt jedes auf Willkür gegründete Kolonialsystem ab und garantiert allen den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern und die individuelle oder kollektive Ausübung der oben verkündeten oder bestätigten Rechte und Freiheiten.





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