6. Deutsch-Französischer Ministerrat - Vernetzung der nationalen Strafregister

- 6. Deutsch-Französischer Ministerrat -

Vernetzung der nationalen Strafregister

1. Aktueller Stand:

Auf dem Gipfel im Januar 2003 sind die deutsche Justizministerin und der französische Justizminister gebeten worden, über Möglichkeiten nachzudenken, die den nationalen Richtern den Zugang zu Informationen über die Vorstrafen einer Person, die in dem anderen Staat verfügbar sind, erleichtern könnten.

Die Arbeit der Experten der beiden Länder, denen sich Spanien (im November 2003) und anschließend Belgien (im November 2004) angeschlossen haben, führte in technischer und in rechtlicher Hinsicht zu einer Lösung, die durch eine gesicherte Vernetzung der vier nationalen Strafregister einen schnelleren und vollständigeren Datenaustausch ermöglichen wird.

Das Strafregistervernetzungsprojekt bezieht sich sowohl auf die Übermittlung von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen (Strafnachrichtenaustausch) als auch auf Auskunftsersuchen zu Vorstrafen. Mit Hilfe des neuen Systems wird das Strafregister des Staates, dessen Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, schneller und regelmäßiger als bisher Strafnachrichten über Verurteilungen dieser Person erhalten und diese aufgrund von Verständnishilfen besser verstehen und nach seinem nationalen Recht eintragen. Es wird somit in der Lage sein, auf Anfrage eines Richters vollständige, aktuelle, verständliche und damit unmittelbar verwertbare Informationen zu übermitteln. So wird beispielsweise ein französischer Richter, der das französischen Strafregister um Mitteilung der Verurteilungen eines Staatsangehörigen eines anderen teilnehmenden Landes ersucht, rasch über die Verurteilungen unterrichtet werden, die im Strafregister des Staates gespeichert sind, dem der Betroffene angehört, einschließlich der in Belgien, Deutschland und Spanien ergangenen Verurteilungen. Ein mehrfach rückfälliger und in mehreren Ländern verurteilter Täter wird auf diese Weise rasch in einem beliebigen Partnerland des Verbunds identifiziert sein.

2. Perspektiven und konkrete Initiativen

Das System basiert auf der bestehenden Rechtslage und bedarf keiner Gesetzesänderung. Das Projekt ist am 4. April 2005 von den Justizministern Frankreichs, Deutschlands, Spaniens und Belgiens auf einer Pressekonferenz in Paris vorgestellt worden. Das System soll für Auskunftsersuchen im April 2006 und wenig später für den Strafnachrichtenaustausch einsatzbereit sein. Eine schrittweise Ausdehnung auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union - z.B. auf die Tschechische Republik im Frühjahr 2006 - ist vorgesehen. Bereits jetzt sind Polen, die Tschechische Republik, Österreich und Luxemburg als Beobachter beteiligt worden. Die Europäische Kommission begleitet das Projekt durch Teilnahme an den Arbeitsgruppensitzungen, damit zwischen ihren künftigen Initiativen auf diesem Gebiet und den Arbeiten der Vierergruppe eine gute Verknüpfung gewährleistet wird.





Andere Standorte