6. Deutsch-Französischer Ministerrat - Einführung biometrischer Daten in das Visumverfahren

- 6. Deutsch-Französischer Ministerrat -

Einführung biometrischer Daten in das Visumverfahren

Die Einführung biometrischer Daten in das Visumverfahren stellt Frankreich und Deutschland in den kommenden Jahren vor große Aufgaben, zu denen sie ihre Zusammenarbeit intensivieren müssen. Beide Länder sehen nämlich biometrische Verfahren als zukunftsweisende Schlüsseltechnologien zur Gewährleistung ihrer inneren Sicherheit an.

Die europäische Visadatenbank mit biometrischen Daten (Visa-Informationssystem VIS) wird durch eine Reduzierung des Fälschungsrisikos und eine bessere Identifizierung von Personen die Erteilung von Visa erleichtern und den Kampf gegen illegale Migration und Terrorismus unterstützen.

Deutschland hat durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz für bestimmte Fallgestaltungen Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Fingerabdruckdaten und die Speicherung von Lichtbildern zur Identitätssicherung im Visaverfahren geschaffen.

In Frankreich sieht das Gesetz vom 26. November 2003 zu Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von Ausländern die Erfassung und Speicherung biometrischer Daten von Visaantragstellern vor. Sie wird seit 2005 in einem von einer hierfür eingerichteten ressortübergreifenden Projektgruppe (Auswärtige Angelegenheiten / Inneres) geleiteten Versuch an einigen konsularischen Vertretungen und Grenzübergangsstellen erstmals erprobt. Dieser BIODEV ("Biometric Data Experimented in Visas") genannte Versuch - auf einige Schengen-Partner ausgeweitet und mit europäischen Mitteln kofinanziert - verbindet somit französische wie europäische Bestrebungen.
In diesem Zusammenhang bekräftigen Deutschland und Frankreich ihren Willen, ihre konkrete Zusammenarbeit zu vertiefen und sich entsprechend den drei folgenden Schwerpunkten noch intensiver zur Einführung biometrischer Daten in das Visumverfahren abzustimmen.

1) Die Zusammenarbeit bei BIODEV stärken

Die erste BIODEV-Versuchsphase (Januar 2005-März 2006) diente dem fachlichen Austausch, insbesondere mit Deutschland, zum Aufbau des Versuchs und zu den Rahmendaten.
In der zweiten Versuchsphase - BIODEV II -, die Mitte 2006 beginnen soll, werden andere Partner, darunter Deutschland, aktiver eingebunden. Diese Phase baut auf:
- auf einer echten technischen Zusammenarbeit, um die Interoperabilität der in beiden Ländern verwendeten Geräte und die Sicherheit der Übermittlung und Speicherung biometrischer Daten zu testen. Frankreich verwendet für seinen Versuch bereits einige deutsche Produkte.
- auf einer organisatorischen Zusammenarbeit durch die Bündelung unserer personellen, räumlichen und technischen Mittel in einigen Konsulaten für die Erfassung biometrischer Daten. Dieser Versuch könnte die Keimzelle künftiger gemeinsamer Visaantragsstellen sein.
Diese konkrete Zusammenarbeit könnte sich somit auf konkrete Projekte in Mittel- und Osteuropa wie auch in den afrikanischen Ländern stützen. Im Hinblick hierauf haben Frankreich und Deutschland vereinbart, gemeinsam Ende Mai in Berlin Interoperabilitätstests für biometrische Dokumente und in Paris Anfang Juni eine internationale Biometrie-Konferenz durchzuführen.

2) So bald wie möglich die gemeinsame Unterbringung von konsularischen Stellen in Angriff nehmen
Deutschland und Frankreich werden sich nach Kräften bemühen, im Sinne der Beschlüsse des deutsch-französischen Ministerrates vom 26. Oktober 2004 die laufenden Projekte zur gemeinsamen Unterbringung aktiv voranzubringen. Die baldige Einführung der Biometrie untermauert die Notwendigkeit dieser Bemühungen.

3) Die Abstimmung zu allen Fragen zur Biometrie intensivieren

Deutschland und Frankreich haben eine Abstimmung zu verschiedenen, derzeit in den Gemeinschaftsinstanzen verhandelten Fragen aufgenommen, insbesondere zu den für das VIS anwendbaren Grundsätzen, die in der künftigen VIS-Verordnung festgelegt werden sollen, zu Ausstattungsfragen der konsularischen Stellen, zu den möglichen Formen der Erfassung biometrischer Daten sowie zur Anhebung der durch die Biometrie erforderlich gewordenen Visa-Bearbeitungsgebühren.

Ihr gemeinsames Ziel hierbei besteht darin, unter Berücksichtigung der außenpolitischen Implikationen und der haushälterischen und technischen Erfordernisse eine Entscheidung über eine Anhebung auf 60 Euro herbeizuführen.
Die Außenministerien werden zu allen anderen Fragen hinsichtlich der konsularischen Stellen durch regelmäßige Treffen wie das vom vergangenen 30. November ihre Abstimmung fortsetzen, um so weit wie möglich ihre gemeinsamen Standpunkte voranzubringen.





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